Wir für Sie.
Lust auf schöne Zähne?!
Eine kieferorthopädische Behandlung ist generell in jedem Alter möglich. Lassen Sie sich von uns individuell und ausführlich über die modernen Methoden einer komfortablen und gewebsschonenden Behandlung beraten!
Kieferorthopädie für Erwachsene.
Im Allgemeinen dauern die Behandlungen bei Erwachsenen nicht viel länger als bei Kindern. 1993 wurde allerdings die Behandlung von Patienten über 18 Jahre aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen. Nur bei ausgeprägten, schweren Fehlstellungen der Zähne und der Kiefer zueinander, bei denen eine operative Korrektur notwendig ist, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung und die Operation bei Erwachsenen.
Wünschen Sie sich eine ästhetische und funktionelle Korrektur Ihrer Zahnstellung, werden wir die Behandlung nach Ihren Erwartungen auf privater Basis durchführen. Nach der Auswertung des Anfangsbefundes erstellen wir einen individuellen Heil- und Kostenplan für Sie, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Ihre Investition können wir nach Ihren Wünschen gestalten, (z. B. monatliche Raten) und vertraglich vereinbaren.
Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahre.
Seit 2001 wurden die Leistungen der Krankenkassen gesetzlich stark eingeschränkt. Mit dem neu eingeführten KIG System (Kieferorthopädische Indikationsgruppen) entstand eine Einteilung der Fehlstellungen in fünf Gruppen.
Die Grundversorgung der Gruppen drei bis fünf wird von den Krankenkassen übernommen – zunächst 80%, für 20% müssen Sie in Vorleistung gehen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden Ihnen die 20% Eigenanteil von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.
Zusätzlich können Sie Privatleistungen für eine optimierte und komfortable Behandlung wählen und in die Gesundheit Ihres Kindes investieren.
Die Behandlung der Gruppen eins und zwei fällt seit der Einführung des KIG-Systems nicht mehr in die Leistungspflicht der Krankenkassen, obwohl auch diese Fälle zum Teil behandlungsbedürftig sind. Hier besteht die Möglichkeit einer Privatbehandlung. Die Abrechnung erfolgt dann im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) und wird Ihnen nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet.
Ohne eine rechtzeitige kieferorthopädische Behandlung können Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden, wie die Verschlechterung der Fehlstellung, Beschwerden am Kiefergelenk und Schäden am Zahnhalteapparat.
Privatpatienten
Auf der Grundlage der ausgewerteten Behandlungsunterlagen erarbeiten wir den individuellen Heil- und Kostenplan. Je nach Vertragsumfang Ihrer Krankenversicherung werden Ihnen die gesamten oder ein Teil der Behandlungskosten erstattet.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) mit Ihnen, nicht mit Ihrer Versicherung. Die Kosten können Sie sich, je nach Vertragsumfang, anschließend von Ihrer Versicherung erstatten lassen.
Wir bieten Ihnen eine optimierte Behandlung, die komfortabel und mit den neuesten Behandlungstechniken durchgeführt werden kann.